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E-Rechnungspflicht ab 2025 – Das müsst ihr wissen!

E-Rechnungspflicht ab 2025 – Das müsst ihr wissen!

Im Rahmen des Wachstumschancengesetz sollen zukünftig in Deutschland alle B2B-Rechnungen ausschließlich im elektronischen Format verschickt und empfangen werden. Aus dieser neuen Regelung ergeben sich einige Fragen, die wir euch gerne beantworten.

 

Was ist eine E-Rechnung?
Die elektronische Rechnung basiert auf der Norm EN 16931. Das bedeutet, sie enthält einen maschinenlesbaren und strukturierten Datensatz, der digital erstellt, übermittelt und verarbeitet wird.

 

Welche E-Rechnungsformate gibt es?
Unsere Lösungen können mit den zwei gängigen Standard-Formaten der E-Rechnung umgehen: Die ZUGFeRD-Rechnung und die X-Rechnung.

 

Die X-Rechnung basiert ausschließlich auf einem XML-Format. Hier gibt es demnach keine bildhafte Darstellung der Rechnungsdaten in Form einer pdf-Rechnung. Die X-Rechnung ist das Format, welches für die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern genutzt wird.

 

Die ZUGFeRD-Rechnung ist ein sogenanntes hybrides elektronisches Rechnungsformat. Hierbei wird sowohl eine vom Menschen lesbare pdf- Rechnung als auch eine von der Maschine lesbare Rechnung im XML-Format übermittelt.

 

Wie ist die aktuelle gesetzliche Lage bezüglich der E-Rechnung?

Regelung ab dem 01.01.2025

Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können.

 

Regelung ab dem 01.01.2027

Unternehmen mit mehr als 800 Tausend Euro Umsatz müssen B2B-Rechnungen in elektronischer Form versenden.

 

Regelung ab dem 01.01.2028

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen.

 

Was sind die Vorteile der E-Rechnung?

  • Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
  • Ermöglicht einen nahtlos digitalen Prozess
  • Papierloser Rechnungseingang und -versand
  • Kosteneinsparung durch Verzicht auf Drucken und Versand
  • Entlastung der Mitarbeitenden durch vereinfachte digitale Prozesse
  • Minimierung des CO2-Fußabdruckes

 

Warum ist eine zeitnahe Umstellung empfehlenswert?

Zum einen geht die Zeit schneller um, als wir gucken können. Zum anderen empfehlen wir, es als Chance zu sehen, eure Rechnungsprozesse zu prüfen und zu optimieren und so die Vorteile der E-Rechnung zu nutzen.

 

Welche Lösungen gibt es?

DATEV eG bietet bereits heute einen E-Rechnungsdienst zum Erstellen von E-Rechnungen in den richtigen Formaten an. Ab 2027 wird es zudem eine E-Rechnungs-Plattform zum Melden der Rechnung an das bundesbehördliche Portal geben.

 

Auch ELO ist bereits für den Empfang von E-Rechnungen in den Formaten X-Rechnung und ZuGFeRD gewappnet. Es übernimmt für Sie die Visualisierung und die Verarbeitung der Datenströme einer E-Rechnung. Nach der vollständigen Bearbeitung einer E-Rechnung gibt ELO diese im Anschluss an Ihr Buchhaltungssystem oder andere Drittsysteme weiter. Somit kommt es zu keinem Medienbruch, zum Beispiel durch das Ausdrucken einer Rechnung. Da E-Rechnungen einer Papierrechnung gleichgestellt sind, gilt auch für diese eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. ELO gewährleistet in diesem Zusammenhang immer die revisionssichere Archivierung.

 

Noch Fragen? Wir begleiten euch gerne bei der Umstellung mit unseren Antworten und Lösungen.